Die Kulturstiftung Marienmünster ist gemeinnützig und für die Erfüllung ihrer Aufgaben auch auf Spenden und Zustiftungen angewiesen.
Mit dem »Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements«, das 2007 in Kraft gesetzt worden ist, wurden die Möglichkeiten für die Absetzung von Zuwendungen in das Grundstockvermögen von Stiftungen erheblich ausgeweitet (Zustiftungen). So können aktuell bis zu 1 Mio. Euro über 10 Jahre verteilt vom Gesamtbetrag der Einkünfte steuermindernd abgesetzt werden.
Wenn Sie uns bei unserer Arbeit für den Erhalt des wichtigen Baudenkmals »Kloster Marienmünster« durch eine Spende unterstützen wollen, hier die IBAN der Kulturstiftung: DE85 4765 0130 0007 0208 29. Für Ihre Spende oder Zustiftung stellen wir gern eine Bestätigung zur Vorlage beim Finanzamt aus. Für Zustiftungen schreiben Sie uns gern an (eMail).
Vielen Dank für Ihre Spende!