Der Verein zur Förderung der Kulturstiftung Marienmünster e.V. hat sich, wie der Name bereits aussagt, die Unterstützung der Kulturstiftung Marienmünster zum Ziel gesetzt. Er wurde am 13. Juni 2007 in das Vereinsregister eingetragen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Satzungszweck soll insbesondere dadurch verwirklicht werden, dass die Kulturstiftung Marienmünster beraten, unterstützt und finanziell gefördert wird.
Mit einer Mitgliedschaft leisten Sie einen Beitrag für den Erhalt des wertvollen Denkmals und der kulturellen Stätte Kloster Marienmünster
Ihre Vorteile
Sie erhalten Ermäßigungen bei den Eintrittspreisen sowie regelmäßig Informationen über die Veranstaltungen.
Als „gemeinnützig“ anerkannter Förderverein ist der Verein berechtigt, Bestätigungen im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes auszustellen. Ihre Spenden sind gegenüber dem Finanzamt absetzbar.
Gern nehmen wir Spenden entgegen. Sie werden bis zu einer Höhe von 300 Euro vom Finanzamt ohne Nachweis nach amtlichem Muster anerkannt. Die IBAN des Fördervereins der Kulturstiftung lautet: DE44 4765 0130 0007 0209 85.
Mit Erlass des »Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements« zum 1.1.2007 wurde die Höchstgrenze für den Spendenabzug auf 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte angehoben (§ 10 b Abs. 1 Sätze 1 und 2 EstG).
Ansprechpartner
- Stefan Niemann (1. Vors.) →Mail senden
- Christian Nutt (2. Vors.) →Mail senden
- Beate Pletscher (Schriftführerin) →Mail senden
- Carmen Jansen (Servicebüro für die Kulturstiftung, Finanzen, Mitgliederbetreuung) →Mail senden
Bitte senden Sie uns Ihre Beitrittserklärung entweder per Post oder per Mail (Postanschrift: Abtei 3, 37696 Marienmünster).
Kündigungsbedingungen
Die Mitgliedschaft im Förderverein kann jederzeit mit einer dreimonatigen Frist zum Ende des Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Gezahlte Beiträge werden nicht erstattet.